Kontraindikationen für die Hypnose

 

Bei Kontraindikationen sollte die Hypnose nicht oder nur mit besonderen Kenntissen bzw. nach Absprache mit dem behandelnden Facharzt und einer entsprechenden medizinischen Qualifikation angewandt werden bei:

 


  • geistig behinderten Menschen
  • schweren Herz- und Kreislauferkrankungen, bei denen Tiefenentspannung kontraindiziert ist, wie bspw. Herzinsuffizienz
  • Psychosen oder anderen schweren psychischen Erkrankungen
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Menschen, die gerade einen Herzinfarkt oder Schlaganfall hatten
  • Thrombose-Patienten (Gefahr, dass die Thrombose rutscht)
  • Schizophrenie, endogene Psychosen, Altersschwachsinn
  • schwerwiegenden Erkrankungen des zentralen Nervensystems
  • Kindern und Jugendlichen, ohne Einwilligung der gesetzlichen Vertreter
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