Kontraindikationen für die Hypnose
Bei Kontraindikationen sollte die Hypnose nicht oder nur mit besonderen Kenntissen bzw. nach Absprache mit dem behandelnden Facharzt und einer entsprechenden medizinischen Qualifikation angewandt werden bei:
- geistig behinderten Menschen
- schweren Herz- und Kreislauferkrankungen, bei denen Tiefenentspannung kontraindiziert ist, wie bspw. Herzinsuffizienz
- Psychosen oder anderen schweren psychischen Erkrankungen
- Persönlichkeitsstörungen
- Menschen, die gerade einen Herzinfarkt oder Schlaganfall hatten
- Thrombose-Patienten (Gefahr, dass die Thrombose rutscht)
- Schizophrenie, endogene Psychosen, Altersschwachsinn
- schwerwiegenden Erkrankungen des zentralen Nervensystems
- Kindern und Jugendlichen, ohne Einwilligung der gesetzlichen Vertreter
