Kontraindikationen für die Hypnose

Bei Kontraindikationen sollte die Hypnose nicht oder nur mit besonderen Kenntissen bzw. nach Absprache mit dem behandelnden Facharzt und einer entsprechenden medizinischen Qualifikation angewandt werden bei:

  • Bei geistig behinderten Menschen
  • Bei schweren Herz- und Kreislauferkrankungen
  • Epilepsie und ähnlichen Anfallserkrankungen
  • Psychosen oder anderen schweren psychischen Erkrankungen
  • Persönlichkeitsstörungen, da Hypnose nahezu wirkungslos ist
  • Menschen, die gerade einen Herzinfarkt oder Schlaganfall hatten
  • Thrombose-Patienten (Gefahr, deutliche Weitung der Blutgefäße)
  • Schizophrenie, endogene Psychosen, Altersschwachsinn
  • Bei schwerwiegenden Erkrankungen des zentralen Nervensystems
  • Kindern und Jugendlichen, ohne Einwilligung der gesetzlichen Vertreter