Keine Anwendung von Hypnose

Hypnose darf grundsätzlich nicht oder nur mit größter Vorsicht angewendet werden bei:

• geistig behinderten Menschen

• schweren Herz- und Kreislauferkrankungen, bei denen Tiefen-entspannung kontraindiziert ist, wie bspw. Herzinsuffizienz

• Psychosen oder anderen schweren psychischen Erkrankungen

• Persönlichkeitsstörungen

  • Menschen, die gerade vor kurzem einen Herzinfarkt oder  Schlaganfall hatten
  • Thrombose-Patienten (Gefahr, dass die Thrombose rutscht)
  • Epilepsie, Schizophrenie, endogene Psychosen, Altersschwachsinn
  • schwerwiegenden Erkrankungen des zentralen Nervensystems
  • Kindern und Jugendlichen, wenn keine Einwilligung der gesetzlichen Vertreter vorliegt.

Hypnose zu medizinischen Zwecken (Schmerztherapie, Heilungsunter-stützung, Stabilisierung des Immunsystems usw.) darf nur von einem Hypnotiseur mit Heilerlaubnis durchgeführt werden.